Informationen für die Klassen 5-13

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

So geht es weiter im Rahmen eines „normalisierten „Schulbesuchs…

In der SchulMail vom 28.10.2021 werden uns veränderte Rahmenbedingungen für die kommenden Wochen ab dem 02.11.2021 vorgegeben (zusammengestellt und angepasst von Bro): 

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  1. Die CorBetrVO wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  2. Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztagsangeboten, (…) für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  3. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  4. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 CorBetrVO.
  5. (…) Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der CorSchVO orientieren, fort.
  6. Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

(…) Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Anm. von Bro: Weiterhin sind wichtig: Regelmäßiges Lüften der Räume mit Frischluft, die Handhygiene, das Tragen einer Maske in Innenräumen, regelmäßige Testungen jeweils montags, mittwochs und freitags, das Abstandhalten halten sowie die Wahrnehmung von Impfangeboten.

 

Weitere Informationen finden Sie wie immer auf unserer Lernplattform Moodle.

  

Herzliche Grüße Ihre / eure

Regine Brochhagen-Klein 

28.10.2021 

 


Download
Distanzunterricht
Eine Zusammenfassung unserer Erwartungen an dich während der Zeit des Distanzlernens
Distanzunterricht_Version_SuS.pdf
Adobe Acrobat Dokument 355.0 KB
Download
Regeln für die Videokonferenzen
Eine Zusammenfassung der Regeln für das richtige Verhalten in Videokonferenzen.
Regeln für die Videokonferenz_SuS.pdf
Adobe Acrobat Dokument 165.4 KB