Elternvertretung im Schuljahr 2023/2024

An der Joseph-Beuys-Gesamtschule wird die Teamarbeit groß geschrieben, egal ob bei den Schülerinnen und Schülern, dem Kollegium oder den Eltern! Damit dies gut gelingt arbeiten wir auch in der Schulpflegschaft im Team mit einer Dreierspitze:

1. Schulpflegschaftsvorsitzende

    Andrea Zimmermann

1. Stellvertr. Schulpflegschaftsvorsitzende

    Sandra Brandt

2. Stellvertr. Schulpflegschaftsvorsitzende

    Reinhard Wilms

 

Weitere Mitglieder der Schulkonferenz:

Fadime Kara

Soumia Essay

Houda Aafifi

 

 

Unsere Gemeinschaft zeigt sich in guter Zusammenarbeit aller Pflegschaften der Schule. Guter Kontakt zur Schulleitung ist natürlich Voraussetzung zur aktiven Elternarbeit. Hier noch einmal in Anlehnung an das Schulgesetz die Aufgaben der Schulpflegschaft zusammengefasst:

 

Das Kultusministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz über die Mitwirkung im Schulwesen, das sog. Schulmitwirkungsgesetz, erlassen. Darin ist unter anderem die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten geregelt. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften und weitere Vertreter der Jahrgangsstufen. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.

 

Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitz  und bis zu drei Stellvertretungen. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

 
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Sorgeberechtigten und Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.
Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
 
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. In ihr beraten und entscheiden Eltern, Lernende und Lehrkräfte gemeinsam über grundsätzliche Angelegenheiten, die die Schule insgesamt sowie die Zusammenarbeit mit Schulträgem, Behörden, örtlichen Verbänden sowie das Miteinander zwischen Lerneden, Lehrenden und Eltern betreffen. Darüber hinaus kann die Schulkonferenz Empfehlungen zu Unterrichtsinhalten und -methoden erarbeiten.
 
Zu den weiteren Aufgaben der Mitglieder der Schulpflegschaft gehört die Teilnahme an den Fachkonferenzen. Die Fachkonferenzen, die aus den jeweiligen Fachlehrkräften der Schule sowie Vertretungen der Eltern und Lernenden gebildet werden, diskutieren alle Fragen, die das jeweilige Fach in inhaltlicher oder methodischer Art betreffen, wobei die Vertretungen der Eltern und der Lernenden jeweils beratende Stimmen besitzen.