Die Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz verpflichten die Schulleitungen per Gesetz bei möglicher Vernachlässigung, häuslicher Gewalt und/ oder Schulversäumnis der betreffenden Familie umgehend nach Bekanntwerden ein Beratungs- und Hilfsangebot zu machen.
Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, entsprechende Beobachtungen der Schulleitung zu melden. Die Schulleitung ist des Weiteren dazu verpflichtet zu kontrollieren, ob die Familien das Beratungs- und Hilfsangebot in angemessener Zeit aktiv umsetzen, und sie muss bei Bedarf die Unterstützung des Jugendamtes hinzuziehen. Das soll die persönliche Sicherheit der Kinder und Jugendlichen erhöhen. Bei Gefahr im Verzug muss die Schulleitung das Jugendamt bzw. andere geeignete Institutionen unverzüglich informieren.